Karstädt

BB
Brandenburg PLZ 19357 5.871 Einwohner
Grundsteuer A 290 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 450 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +70 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Brandenburg: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 12070173

Grundsteuer für Karstädt berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 450 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 450 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Karstädt.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Karstädt

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 270 % 380 %
2023 (vor der Reform) 270 % 380 % 0 %
2024 (vor der Reform) 270 % 380 % 0 %
2025 290 % 450 % +70 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Brandenburg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Gransee 5.913 410 % 2025
Schwarzheide 5.778 350 % 2024
Fürstenberg/Havel 5.728 330 % 2025
Falkenberg/Elster 6.069 470 % 2025
Niedergörsdorf 6.124 450 % 2025
Wusterhausen/Dosse 5.606 440 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Karstädt

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Karstädt?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Karstädt bei 450 %, für die Grundsteuer A bei 290 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Karstädt?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Brandenburg gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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