Grundsteuer-Hebesatz Alt Zauche-Wußwerk
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Alt Zauche-Wußwerk in Brandenburg.
Alt Zauche-Wußwerk
BBBerechnungsmodell in Brandenburg: Bundesmodell
Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰ | Nichtwohnen: 0,34 ‰
Stand: 2024 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 12061005
Was bedeutet der Hebesatz von 405 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 405 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Alt Zauche-Wußwerk.
Hebesatz-Entwicklung in Alt Zauche-Wußwerk
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 315 % | 405 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 315 % | 405 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 315 % | 405 % | 0 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Brandenburg
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Vielitzsee | 467 | 250 % | 2025 |
| Fichtenhöhe | 469 | 250 % | 2025 |
| Reitwein | 462 | 355 % | 2025 |
| Gülitz-Reetz | 462 | 340 % | 2025 |
| Zichow | 478 | 410 % | 2024 |
| Buckautal | 478 | 375 % | 2025 |
Grundsteuer in Alt Zauche-Wußwerk
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Alt Zauche-Wußwerk?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Alt Zauche-Wußwerk bei 405 %, für die Grundsteuer A bei 315 % (Stand 2024).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Alt Zauche-Wußwerk?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Brandenburg gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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