Grundsteuer-Hebesatz Weilheim i.OB
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Weilheim i.OB in Bayern.
Weilheim i.OB
BYBerechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell
Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰ | Nichtwohnen: 1,00 ‰
Stand: 2024 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09190157
Was bedeutet der Hebesatz von 400 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 400 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Weilheim i.OB.
Hebesatz-Entwicklung in Weilheim i.OB
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 340 % | 360 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 380 % | 400 % | +40 % |
| 2024 (vor der Reform) | 380 % | 400 % | 0 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Bayern
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Bad Kissingen, GKSt | 23.100 | 440 % | 2025 |
| Gersthofen | 23.393 | 275 % | 2025 |
| Ottobrunn | 22.868 | 400 % | 2025 |
| Kitzingen, GKSt | 22.844 | 280 % | 2025 |
| Senden | 23.591 | 380 % | 2024 |
| Neusäß | 22.670 | 320 % | 2025 |
Grundsteuer in Weilheim i.OB
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Weilheim i.OB?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Weilheim i.OB bei 400 %, für die Grundsteuer A bei 380 % (Stand 2024).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Weilheim i.OB?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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