Weilheim i.OB

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Bayern PLZ 82362 23.156 Einwohner
Grundsteuer A 380 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 400 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09190157

Grundsteuer für Weilheim i.OB berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 400 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 400 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Weilheim i.OB.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Weilheim i.OB

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 340 % 360 %
2023 (vor der Reform) 380 % 400 % +40 %
2024 (vor der Reform) 380 % 400 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Bayern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Bad Kissingen, GKSt 23.100 440 % 2025
Gersthofen 23.393 275 % 2025
Ottobrunn 22.868 400 % 2025
Kitzingen, GKSt 22.844 280 % 2025
Senden 23.591 380 % 2024
Neusäß 22.670 320 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Weilheim i.OB

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Weilheim i.OB?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Weilheim i.OB bei 400 %, für die Grundsteuer A bei 380 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Weilheim i.OB?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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