Speinshart

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Bayern Neustadt a.d.Waldnaab PLZ 92676 1.111 Einwohner
Grundsteuer A 290 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 240 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -140 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Jahresstand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09374157

Grundsteuer für Speinshart berechnen
Auf einen Blick

So steht Speinshart im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 240 % liegt Speinshart auf Platz 1271 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 35 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Bayern liegt bei 278 %, Speinshart liegt 38 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab

Von den 38 Gemeinden im Kreis Neustadt a.d.Waldnaab hat Speinshart den 7.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 198 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 380 % auf 240 % gesunken (-140 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 380 %).

Rechenbeispiel für Speinshart

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Speinshart 240 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 278 €, also 38 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 144,00 € im Jahr bzw. 36,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 240 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 240 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Speinshart.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Speinshart

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 380 % 380 % –
2023 (vor der Reform) 380 % 380 % 0 %
2024 (vor der Reform) 380 % 380 % 0 %
2025 290 % 240 % -140 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Neustadt a.d.Waldnaab

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Altenstadt a.d.Waldnaab 4.692 280 % 2025
2 Mantel 2.793 270 % 2025
3 Neustadt a.d.Waldnaab 5.948 270 % 2025
4 Irchenrieth 1.699 260 % 2025
5 Bechtsrieth 1.056 250 % 2025
6 Schirmitz 2.107 250 % 2025
7 Kohlberg 1.194 240 % 2025
8 Speinshart 1.111 240 % 2025
9 Grafenwöhr 6.347 230 % 2025
10 Weiherhammer 3.934 230 % 2025
11 Windischeschenbach 4.886 230 % 2025
12 Pirk 1.910 220 % 2025
13 Trabitz 1.316 220 % 2025
14 Pressath 4.149 210 % 2025
15 Eschenbach i.d.OPf. 4.370 200 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (38 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Speinshart

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Speinshart?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Speinshart bei 240 %, für die Grundsteuer A bei 290 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Speinshart hoch?

Mit 240 % liegt Speinshart auf Platz 1271 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 35 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Speinshart den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 380 % auf 240 % gesunken (-140 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 380 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Speinshart?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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