Schirnding

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Bayern PLZ 95706 1.133 Einwohner
Grundsteuer A 380 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 220 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -160 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09479147

Grundsteuer für Schirnding berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 220 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 220 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Schirnding.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Schirnding

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 375 % 360 %
2023 (vor der Reform) 380 % 380 % +20 %
2024 (vor der Reform) 380 % 380 % 0 %
2025 220 % -160 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Bayern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Neukirchen-Balbini 1.135 130 % 2025
Marktgraitz 1.130 180 % 2025
Ingenried 1.137 260 % 2025
Holzheim 1.137 250 % 2025
Habach 1.129 330 % 2024
Markt Nordheim 1.140 200 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Schirnding

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Schirnding?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Schirnding bei 220 %, für die Grundsteuer A bei 380 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Schirnding?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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Kostenlos und ohne Anmeldung — mit dem aktuellen Hebesatz von 220 %.

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