Grundsteuer-Hebesatz Rosenheim
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Rosenheim in Bayern.
Rosenheim
BYBerechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell
Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰ | Nichtwohnen: 1,00 ‰
Stand: 2025 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09163000
Was bedeutet der Hebesatz von 600 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 600 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Rosenheim.
Hebesatz-Entwicklung in Rosenheim
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 330 % | 480 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 330 % | 480 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 330 % | 520 % | +40 % |
| 2025 | 550 % | 600 % | +80 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Bayern
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Kempten (Allgäu) | 65.863 | 550 % | 2025 |
| Neu-Ulm, GKSt | 62.200 | 400 % | 2025 |
| Landshut | 69.025 | 483 % | 2025 |
| Aschaffenburg | 72.788 | 430 % | 2025 |
| Bayreuth | 72.857 | 430 % | 2024 |
| Bamberg | 74.701 | 635 % | 2025 |
Grundsteuer in Rosenheim
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Rosenheim?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Rosenheim bei 600 %, für die Grundsteuer A bei 550 % (Stand 2025).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Rosenheim?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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