Pfronten

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Bayern PLZ 87459 7.684 Einwohner
Grundsteuer A 330 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 380 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +30 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09777159

Grundsteuer für Pfronten berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 380 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 380 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Pfronten.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Pfronten

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 330 % 350 %
2023 (vor der Reform) 330 % 350 % 0 %
2024 (vor der Reform) 330 % 350 % 0 %
2025 380 % +30 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Bayern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Vohenstrauß 7.687 160 % 2025
Feldkirchen 7.703 280 % 2024
Seefeld 7.662 400 % 2025
Küps 7.711 220 % 2025
Gundelfingen a.d.Donau 7.743 260 % 2025
Berchtesgaden 7.745 350 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Pfronten

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Pfronten?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Pfronten bei 380 %, für die Grundsteuer A bei 330 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Pfronten?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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Kostenlos und ohne Anmeldung — mit dem aktuellen Hebesatz von 380 %.

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