Partenstein

BY
Bayern Main-Spessart PLZ 97846 2.679 Einwohner
Grundsteuer A 275 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 275 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -50 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Jahresstand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09677170

Grundsteuer für Partenstein berechnen
Auf einen Blick

So steht Partenstein im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 275 % liegt Partenstein auf Platz 996 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 51 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Bayern liegt bei 278 %, Partenstein liegt 3 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Main-Spessart

Von den 40 Gemeinden im Kreis Main-Spessart hat Partenstein den 28.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 294 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B in Partenstein unverändert geblieben. Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 325 %).

Rechenbeispiel für Partenstein

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Partenstein 275 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 278 €, also 3 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 165,00 € im Jahr bzw. 41,25 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 275 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 275 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Partenstein.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Partenstein

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 400 % 275 % –
2023 (vor der Reform) 400 % 325 % +50 %
2024 (vor der Reform) 400 % 325 % 0 %
2025 275 % 275 % -50 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Main-Spessart

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Main-Spessart

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
21 Karbach 1.472 300 % 2025
22 Kreuzwertheim 3.776 300 % 2025
23 Neuendorf 803 300 % 2025
24 Rechtenbach 1.050 300 % 2025
25 Rieneck 1.833 300 % 2025
26 Zellingen 6.343 300 % 2025
27 Karsbach 1.677 280 % 2025
28 Partenstein 2.679 275 % 2025
29 Wiesthal 1.215 275 % 2025
30 Neuhütten 1.105 250 % 2025
31 Thüngen 1.265 250 % 2025
32 Mittelsinn 743 240 % 2025
33 Obersinn 928 240 % 2025
34 Arnstein 8.235 210 % 2025
35 Himmelstadt 1.601 210 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (40 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Partenstein

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Partenstein?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Partenstein bei 275 %, für die Grundsteuer A bei 275 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Partenstein hoch?

Mit 275 % liegt Partenstein auf Platz 996 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 51 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Partenstein den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B in Partenstein unverändert geblieben. Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 325 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Partenstein?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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