Neustadt a.d.Aisch

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Bayern PLZ 91413 13.195 Einwohner
Grundsteuer A 475 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 354 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -121 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09575153

Grundsteuer für Neustadt a.d.Aisch berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 354 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 354 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Neustadt a.d.Aisch.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Neustadt a.d.Aisch

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 475 % 475 %
2023 (vor der Reform) 475 % 475 % 0 %
2024 (vor der Reform) 475 % 475 % 0 %
2025 354 % -121 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Bayern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Plattling 13.187 290 % 2025
Treuchtlingen 13.180 260 % 2025
Ergolding 13.287 330 % 2024
Hösbach 13.076 360 % 2024
Lappersdorf 13.327 320 % 2024
Oberhaching 13.340 310 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Neustadt a.d.Aisch

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Neustadt a.d.Aisch?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Neustadt a.d.Aisch bei 354 %, für die Grundsteuer A bei 475 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Neustadt a.d.Aisch?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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