Neunkirchen a.Brand

BY
Bayern Forchheim PLZ 91077 8.052 Einwohner
Grundsteuer A 450 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 275 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -125 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Jahresstand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09474154

Grundsteuer für Neunkirchen a.Brand berechnen
Auf einen Blick

So steht Neunkirchen a.Brand im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 275 % liegt Neunkirchen a.Brand auf Platz 996 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 51 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Bayern liegt bei 278 %, Neunkirchen a.Brand liegt 3 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Forchheim

Von den 29 Gemeinden im Kreis Forchheim hat Neunkirchen a.Brand den 12.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 259 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 275 % gesunken (-125 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 400 %).

Rechenbeispiel für Neunkirchen a.Brand

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Neunkirchen a.Brand 275 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 278 €, also 3 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 165,00 € im Jahr bzw. 41,25 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 275 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 275 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Neunkirchen a.Brand.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Neunkirchen a.Brand

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 380 % 400 % –
2023 (vor der Reform) 380 % 400 % 0 %
2024 (vor der Reform) 380 % 400 % 0 %
2025 450 % 275 % -125 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Forchheim

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Forchheim

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
5 Egloffstein 2.064 325 % 2025
6 Eggolsheim 6.521 305 % 2025
7 Hausen 3.658 300 % 2025
8 Hiltpoltstein 1.486 300 % 2025
9 Gößweinstein 4.290 295 % 2025
10 Ebermannstadt 6.692 290 % 2025
11 Igensdorf 5.057 280 % 2025
12 Neunkirchen a.Brand 8.052 275 % 2025
13 Dormitz 1.919 265 % 2025
14 Effeltrich 2.441 260 % 2025
15 Langensendelbach 3.080 260 % 2025
16 Weilersbach 1.991 250 % 2025
17 Pinzberg 1.958 240 % 2025
18 Kunreuth 1.404 220 % 2025
19 Pretzfeld 2.349 215 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (29 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Neunkirchen a.Brand

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Neunkirchen a.Brand?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Neunkirchen a.Brand bei 275 %, für die Grundsteuer A bei 450 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Neunkirchen a.Brand hoch?

Mit 275 % liegt Neunkirchen a.Brand auf Platz 996 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 51 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Neunkirchen a.Brand den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 275 % gesunken (-125 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 400 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Neunkirchen a.Brand?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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