Grundsteuer-Hebesatz Neunkirchen a.Brand
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Neunkirchen a.Brand in Bayern.
Neunkirchen a.Brand
BYBerechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell
Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰ | Nichtwohnen: 1,00 ‰
Stand: 2025 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09474154
Was bedeutet der Hebesatz von 275 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 275 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Neunkirchen a.Brand.
Hebesatz-Entwicklung in Neunkirchen a.Brand
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 380 % | 400 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 380 % | 400 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 380 % | 400 % | 0 % |
| 2025 | 450 % | 275 % | -125 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Bayern
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Berg b.Neumarkt i.d.OPf. | 7.998 | 165 % | 2025 |
| Teublitz | 8.043 | 270 % | 2025 |
| Siegsdorf | 8.046 | 240 % | 2025 |
| Haibach | 8.048 | 340 % | 2024 |
| Berg | 8.061 | 450 % | 2025 |
| Neuendettelsau | 8.081 | 390 % | 2025 |
Grundsteuer in Neunkirchen a.Brand
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Neunkirchen a.Brand?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Neunkirchen a.Brand bei 275 %, für die Grundsteuer A bei 450 % (Stand 2025).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Neunkirchen a.Brand?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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