Moosthenning

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Bayern PLZ 84164 5.262 Einwohner
Grundsteuer A 300 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 250 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -120 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09279128

Grundsteuer für Moosthenning berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 250 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 250 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Moosthenning.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Moosthenning

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 360 % 370 %
2023 (vor der Reform) 360 % 370 % 0 %
2024 (vor der Reform) 360 % 370 % 0 %
2025 300 % 250 % -120 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Bayern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Bodenkirchen 5.254 200 % 2025
Piding 5.249 310 % 2024
Bergrheinfeld 5.275 330 % 2024
Wackersdorf 5.248 225 % 2025
Aschau i.Chiemgau 5.278 360 % 2024
Laaber 5.243 340 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Moosthenning

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Moosthenning?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Moosthenning bei 250 %, für die Grundsteuer A bei 300 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Moosthenning?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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Kostenlos und ohne Anmeldung — mit dem aktuellen Hebesatz von 250 %.

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