Michelau i.Steigerwald

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Bayern PLZ 97513 1.185 Einwohner
Grundsteuer A 330 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 180 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -130 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09678157

Grundsteuer für Michelau i.Steigerwald berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 180 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 180 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Michelau i.Steigerwald.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Michelau i.Steigerwald

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 330 % 310 %
2023 (vor der Reform) 330 % 310 % 0 %
2024 (vor der Reform) 330 % 310 % 0 %
2025 180 % -130 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Bayern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Oberrieden 1.186 140 % 2025
Egg a.d.Günz 1.184 220 % 2025
Ellgau 1.182 225 % 2025
Röfingen 1.189 190 % 2025
Lauter 1.189 200 % 2025
Eglfing 1.181 300 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Michelau i.Steigerwald

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Michelau i.Steigerwald?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Michelau i.Steigerwald bei 180 %, für die Grundsteuer A bei 330 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Michelau i.Steigerwald?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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