Köditz

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Bayern PLZ 95189 2.321 Einwohner
Grundsteuer A 270 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 270 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -75 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09475141

Grundsteuer für Köditz berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 270 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 270 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Köditz.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Köditz

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 320 %
2023 (vor der Reform) 345 % 345 % +25 %
2024 (vor der Reform) 345 % 345 % 0 %
2025 270 % 270 % -75 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Bayern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Sandberg 2.320 210 % 2025
Theilheim 2.322 395 % 2024
Dentlein a.Forst 2.330 300 % 2025
Walting 2.330 125 % 2025
Itzgrund 2.330 180 % 2025
Walderbach 2.333 200 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Köditz

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Köditz?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Köditz bei 270 %, für die Grundsteuer A bei 270 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Köditz?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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