Harsdorf

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Bayern PLZ 95499 952 Einwohner
Grundsteuer A 240 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 220 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -170 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09477119

Grundsteuer für Harsdorf berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 220 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 220 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Harsdorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Harsdorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 400 % 370 %
2023 (vor der Reform) 400 % 370 % 0 %
2024 (vor der Reform) 410 % 390 % +20 %
2025 240 % 220 % -170 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Bayern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Unsleben 952 350 % 2025
Simmershofen 952 270 % 2025
Illesheim 950 150 % 2025
Prem 955 350 % 2024
Haag 949 215 % 2025
Rothenfels 956 330 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Harsdorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Harsdorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Harsdorf bei 220 %, für die Grundsteuer A bei 240 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Harsdorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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