Garmisch-Partenkirchen

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Bayern Garmisch-Partenkirchen PLZ 82467 28.088 Einwohner
Grundsteuer A 310 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 730 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +300 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Jahresstand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09180117

Grundsteuer für Garmisch-Partenkirchen berechnen
Auf einen Blick

So steht Garmisch-Partenkirchen im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 730 % liegt Garmisch-Partenkirchen auf Platz 3 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 100 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Bayern liegt bei 278 %, Garmisch-Partenkirchen liegt 452 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Von den 22 Gemeinden im Kreis Garmisch-Partenkirchen hat Garmisch-Partenkirchen den höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 436 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 430 % auf 730 % gestiegen (+300 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 430 %).

Rechenbeispiel für Garmisch-Partenkirchen

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Garmisch-Partenkirchen 730 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 278 €, also 452 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 438,00 € im Jahr bzw. 109,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 730 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 730 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Garmisch-Partenkirchen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Garmisch-Partenkirchen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 400 % 430 % –
2023 (vor der Reform) 400 % 430 % 0 %
2024 (vor der Reform) 400 % 430 % 0 %
2025 310 % 730 % +300 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Garmisch-Partenkirchen

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Garmisch-Partenkirchen 28.088 730 % 2025
2 Grainau 3.488 570 % 2025
3 Bad Kohlgrub 2.898 550 % 2025
4 Mittenwald 7.400 550 % 2025
5 Murnau a.Staffelsee 12.057 540 % 2025
6 Farchant 3.563 500 % 2025
7 Bad Bayersoien 1.311 480 % 2025
8 Oberammergau 5.064 470 % 2025
9 Oberau 3.125 450 % 2025
10 Ettal 684 430 % 2025
11 Eschenlohe 1.557 400 % 2025
12 Großweil 1.618 400 % 2025
13 Krün 2.069 400 % 2025
14 Unterammergau 1.759 400 % 2025
15 Wallgau 1.548 400 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (22 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Garmisch-Partenkirchen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Garmisch-Partenkirchen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Garmisch-Partenkirchen bei 730 %, für die Grundsteuer A bei 310 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Garmisch-Partenkirchen hoch?

Mit 730 % liegt Garmisch-Partenkirchen auf Platz 3 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 100 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Garmisch-Partenkirchen den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 430 % auf 730 % gestiegen (+300 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 430 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Garmisch-Partenkirchen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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