Fürstenfeldbruck, GKSt

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Bayern PLZ 82256 36.809 Einwohner
Grundsteuer A 340 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 480 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +130 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09179121

Grundsteuer für Fürstenfeldbruck, GKSt berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 480 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 480 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Fürstenfeldbruck, GKSt.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Fürstenfeldbruck, GKSt

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 310 % 350 %
2023 (vor der Reform) 310 % 350 % 0 %
2024 (vor der Reform) 310 % 350 % 0 %
2025 340 % 480 % +130 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Bayern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Erding 36.941 450 % 2024
Deggendorf, GKSt 34.812 330 % 2024
Ansbach 39.582 380 % 2024
Forchheim, GKSt 32.964 335 % 2025
Germering, GKSt 40.735 545 % 2025
Schwabach 40.919 480 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Fürstenfeldbruck, GKSt

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Fürstenfeldbruck, GKSt?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Fürstenfeldbruck, GKSt bei 480 %, für die Grundsteuer A bei 340 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Fürstenfeldbruck, GKSt?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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