Eibelstadt

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Bayern PLZ 97246 3.008 Einwohner
Grundsteuer A 300 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 420 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +40 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09679124

Grundsteuer für Eibelstadt berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 420 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 420 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Eibelstadt.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Eibelstadt

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 380 % 380 %
2023 (vor der Reform) 380 % 380 % 0 %
2024 (vor der Reform) 380 % 380 % 0 %
2025 300 % 420 % +40 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Bayern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Stadtsteinach 3.008 344 % 2024
Kalchreuth 3.008 300 % 2024
Dietersburg 3.010 180 % 2025
Waischenfeld 3.005 265 % 2024
Weihenzell 3.011 210 % 2025
Aresing 3.004 220 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Eibelstadt

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Eibelstadt?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Eibelstadt bei 420 %, für die Grundsteuer A bei 300 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Eibelstadt?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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