Bonstetten

BY
Bayern Augsburg PLZ 86486 1.582 Einwohner
Grundsteuer A 310 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 200 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -130 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Jahresstand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09772126

Grundsteuer für Bonstetten berechnen
Auf einen Blick

So steht Bonstetten im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 200 % liegt Bonstetten auf Platz 1589 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 17 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Bayern liegt bei 278 %, Bonstetten liegt 78 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Augsburg

Von den 46 Gemeinden im Kreis Augsburg hat Bonstetten den 39.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 281 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 330 % auf 200 % gesunken (-130 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 330 %).

Rechenbeispiel für Bonstetten

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Bonstetten 200 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 278 €, also 78 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 120,00 € im Jahr bzw. 30,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 200 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 200 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Bonstetten.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Bonstetten

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 330 % 330 % –
2023 (vor der Reform) 330 % 330 % 0 %
2024 (vor der Reform) 330 % 330 % 0 %
2025 310 % 200 % -130 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Augsburg

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Augsburg

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
32 Untermeitingen 7.785 250 % 2025
33 Gablingen 4.804 245 % 2025
34 Kutzenhausen 2.730 240 % 2025
35 Welden 3.900 230 % 2025
36 Ellgau 1.163 225 % 2025
37 Thierhaupten 4.086 220 % 2025
38 Großaitingen 5.314 210 % 2025
39 Bonstetten 1.582 200 % 2025
40 Oberottmarshausen 1.775 200 % 2025
41 Walkertshofen 1.175 200 % 2025
42 Heretsried 1.048 190 % 2025
43 Kleinaitingen 1.267 190 % 2025
44 Scherstetten 1.103 190 % 2025
45 Emersacker 1.519 175 % 2025
46 Altenmünster 4.826 150 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (46 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Bonstetten

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Bonstetten?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Bonstetten bei 200 %, für die Grundsteuer A bei 310 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Bonstetten hoch?

Mit 200 % liegt Bonstetten auf Platz 1589 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 17 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Bonstetten den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 330 % auf 200 % gesunken (-130 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 330 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Bonstetten?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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