Weinheim

BW
Baden-Württemberg PLZ 69469 45.660 Einwohner
Grundsteuer A 577 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 182 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -268 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08226096

Grundsteuer für Weinheim berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 182 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 182 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Weinheim.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Weinheim

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 400 % 450 %
2023 (vor der Reform) 400 % 450 % 0 %
2024 (vor der Reform) 400 % 450 % 0 %
2025 577 % 182 % -268 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Baden-Württemberg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Rottenburg am Neckar 45.521 360 % 2025
Filderstadt 46.250 195 % 2025
Albstadt 46.907 485 % 2025
Fellbach 47.283 255 % 2025
Singen (Hohentwiel) 47.569 430 % 2025
Bietigheim-Bissingen 43.641 215 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Weinheim

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Weinheim?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Weinheim bei 182 %, für die Grundsteuer A bei 577 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Weinheim?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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