Untermarchtal

BW
Baden-Württemberg Alb-Donau-Kreis PLZ 89617 833 Einwohner
Grundsteuer A 557 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 318 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +18 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08425123

Grundsteuer für Untermarchtal berechnen
Auf einen Blick

So steht Untermarchtal im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 318 % liegt Untermarchtal auf Platz 472 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 57 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Untermarchtal liegt 5 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Alb-Donau-Kreis

Von den 55 Gemeinden im Kreis Alb-Donau-Kreis hat Untermarchtal den 15.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 283 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 300 % auf 318 % gestiegen (+18 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 300 %).

Rechenbeispiel für Untermarchtal

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Untermarchtal 318 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 5 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 190,80 € im Jahr bzw. 47,70 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 318 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 318 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Untermarchtal.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Untermarchtal

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 300 % –
2023 (vor der Reform) 320 % 300 % 0 %
2024 (vor der Reform) 320 % 300 % 0 %
2025 557 % 318 % +18 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Alb-Donau-Kreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Alb-Donau-Kreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
8 Blaubeuren 12.669 335 % 2025
9 Illerrieden 3.412 333 % 2025
10 Staig 3.322 330 % 2025
11 Unterstadion 862 325 % 2025
12 Amstetten 4.248 320 % 2025
13 Nellingen 2.056 320 % 2025
14 Rottenacker 2.271 320 % 2025
15 Untermarchtal 833 318 % 2025
16 Langenau 15.359 315 % 2025
17 Ballendorf 708 310 % 2025
18 Neenstetten 822 310 % 2025
19 Obermarchtal 1.289 310 % 2025
20 Oberstadion 1.617 301 % 2025
21 Unterwachingen 192 296 % 2025
22 Grundsheim 202 295 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (55 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Untermarchtal

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Untermarchtal?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Untermarchtal bei 318 %, für die Grundsteuer A bei 557 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Untermarchtal hoch?

Mit 318 % liegt Untermarchtal auf Platz 472 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 57 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Untermarchtal den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 300 % auf 318 % gestiegen (+18 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 300 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Untermarchtal?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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