Rangendingen

BW
Baden-Württemberg Zollernalbkreis PLZ 72414 5.331 Einwohner
Grundsteuer A 270 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 250 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2024  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08417051

Grundsteuer für Rangendingen berechnen
Auf einen Blick

So steht Rangendingen im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 250 % liegt Rangendingen auf Platz 681 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 36 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Rangendingen liegt 73 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Zollernalbkreis

Von den 25 Gemeinden im Kreis Zollernalbkreis hat Rangendingen den 24.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 372 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B in Rangendingen unverändert geblieben.

Rechenbeispiel für Rangendingen

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Rangendingen 250 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 73 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 150,00 € im Jahr bzw. 37,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 250 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 250 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Rangendingen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Rangendingen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 270 % 250 % –
2023 (vor der Reform) 270 % 250 % 0 %
2024 (vor der Reform) 270 % 250 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Zollernalbkreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Zollernalbkreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
11 Jungingen 1.414 360 % 2024
12 Ratshausen 778 355 % 2025
13 Haigerloch 10.919 345 % 2025
14 Zimmern unter der Burg 422 330 % 2025
15 Rosenfeld 6.426 325 % 2025
16 Grosselfingen 2.208 320 % 2024
17 Hausen am Tann 504 320 % 2025
18 Schömberg 4.790 320 % 2025
19 Bisingen 9.423 310 % 2025
20 Weilen unter den Rinnen 561 310 % 2025
21 Geislingen 5.905 305 % 2025
22 Dormettingen 1.082 280 % 2025
23 Dotternhausen 1.799 260 % 2025
24 Rangendingen 5.331 250 % 2024
25 Dautmergen 462 195 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (25 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Rangendingen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Rangendingen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Rangendingen bei 250 %, für die Grundsteuer A bei 270 % (Stand 2024).

Ist der Hebesatz in Rangendingen hoch?

Mit 250 % liegt Rangendingen auf Platz 681 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 36 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Rangendingen den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B in Rangendingen unverändert geblieben. Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Rangendingen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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