Öpfingen

BW
Baden-Württemberg PLZ 89614 2.277 Einwohner
Grundsteuer A 610 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 223 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -127 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08425093

Grundsteuer für Öpfingen berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 223 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 223 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Öpfingen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Öpfingen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 300 %
2023 (vor der Reform) 320 % 300 % 0 %
2024 (vor der Reform) 370 % 350 % +50 %
2025 610 % 223 % -127 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Baden-Württemberg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Neckargerach 2.277 445 % 2025
Oberdischingen 2.286 220 % 2025
Dogern 2.267 520 % 2025
Lottstetten 2.288 260 % 2025
Grafenhausen 2.261 210 % 2025
Holzmaden 2.294 160 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Öpfingen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Öpfingen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Öpfingen bei 223 %, für die Grundsteuer A bei 610 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Öpfingen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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