Grundsteuer-Hebesatz Mutlangen
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Mutlangen in Baden-Württemberg.
Mutlangen
BWBerechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell
Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰ | Nichtwohnen: 1,30 ‰
Stand: 2025 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08136044
Was bedeutet der Hebesatz von 250 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 250 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Mutlangen.
Hebesatz-Entwicklung in Mutlangen
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 390 % | 390 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 430 % | 430 % | +40 % |
| 2024 (vor der Reform) | 430 % | 430 % | 0 % |
| 2025 | 385 % | 250 % | -180 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Baden-Württemberg
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Eberdingen | 6.793 | 220 % | 2025 |
| Auenwald | 6.805 | 320 % | 2025 |
| Dettenheim | 6.757 | 135 % | 2025 |
| Wutöschingen | 6.754 | 300 % | 2024 |
| Dietenheim | 6.823 | 340 % | 2025 |
| Wiernsheim | 6.829 | 350 % | 2025 |
Grundsteuer in Mutlangen
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Mutlangen?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Mutlangen bei 250 %, für die Grundsteuer A bei 385 % (Stand 2025).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Mutlangen?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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