Leingarten

BW
Baden-Württemberg Heilbronn PLZ 74211 11.595 Einwohner
Grundsteuer A 390 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 240 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -150 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08125058

Grundsteuer für Leingarten berechnen
Auf einen Blick

So steht Leingarten im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 240 % liegt Leingarten auf Platz 724 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 32 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Leingarten liegt 83 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Heilbronn

Von den 46 Gemeinden im Kreis Heilbronn hat Leingarten den 28.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 291 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 390 % auf 240 % gesunken (-150 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 390 %).

Rechenbeispiel für Leingarten

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Leingarten 240 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 83 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 144,00 € im Jahr bzw. 36,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 240 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 240 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Leingarten.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Leingarten

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 390 % 390 % –
2023 (vor der Reform) 390 % 390 % 0 %
2024 (vor der Reform) 390 % 390 % 0 %
2025 390 % 240 % -150 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Heilbronn

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Heilbronn

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
21 Offenau 2.847 280 % 2025
22 Abstatt 5.000 260 % 2025
23 Eppingen 22.796 260 % 2025
24 Löwenstein 3.406 255 % 2025
25 Kirchardt 5.944 254 % 2025
26 Güglingen 6.344 250 % 2025
27 Massenbachhausen 3.725 250 % 2025
28 Leingarten 11.595 240 % 2025
29 Nordheim 8.531 240 % 2025
30 Cleebronn 3.037 230 % 2025
31 Brackenheim 16.712 227 % 2025
32 Ellhofen 3.962 226 % 2025
33 Ittlingen 2.613 225 % 2025
34 Eberstadt 3.212 222 % 2025
35 Wüstenrot 6.674 220 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (46 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Leingarten

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Leingarten?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Leingarten bei 240 %, für die Grundsteuer A bei 390 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Leingarten hoch?

Mit 240 % liegt Leingarten auf Platz 724 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 32 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Leingarten den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 390 % auf 240 % gesunken (-150 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 390 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Leingarten?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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