Eppingen

BW
Baden-Württemberg Heilbronn PLZ 75031 22.796 Einwohner
Grundsteuer A 630 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 260 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -125 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08125026

Grundsteuer für Eppingen berechnen
Auf einen Blick

So steht Eppingen im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 260 % liegt Eppingen auf Platz 651 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 39 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Eppingen liegt 63 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Heilbronn

Von den 46 Gemeinden im Kreis Heilbronn hat Eppingen den 22.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 291 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 385 % auf 260 % gesunken (-125 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 385 %).

Rechenbeispiel für Eppingen

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Eppingen 260 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 63 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 156,00 € im Jahr bzw. 39,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 260 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 260 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Eppingen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Eppingen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 410 % 385 % –
2023 (vor der Reform) 410 % 385 % 0 %
2024 (vor der Reform) 410 % 385 % 0 %
2025 630 % 260 % -125 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Heilbronn

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Heilbronn

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
16 Bad Rappenau 22.728 297 % 2025
17 Lauffen am Neckar 12.218 295 % 2025
18 Schwaigern 11.784 290 % 2025
19 Siegelsbach 1.663 290 % 2025
20 Zaberfeld 4.157 285 % 2025
21 Offenau 2.847 280 % 2025
22 Abstatt 5.000 260 % 2025
23 Eppingen 22.796 260 % 2025
24 Löwenstein 3.406 255 % 2025
25 Kirchardt 5.944 254 % 2025
26 Güglingen 6.344 250 % 2025
27 Massenbachhausen 3.725 250 % 2025
28 Leingarten 11.595 240 % 2025
29 Nordheim 8.531 240 % 2025
30 Cleebronn 3.037 230 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (46 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Eppingen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Eppingen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Eppingen bei 260 %, für die Grundsteuer A bei 630 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Eppingen hoch?

Mit 260 % liegt Eppingen auf Platz 651 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 39 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Eppingen den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 385 % auf 260 % gesunken (-125 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 385 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Eppingen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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