Lehrensteinsfeld

BW
Baden-Württemberg Heilbronn PLZ 74251 2.691 Einwohner
Grundsteuer A 550 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 168 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -227 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08125057

Grundsteuer für Lehrensteinsfeld berechnen
Auf einen Blick

So steht Lehrensteinsfeld im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 168 % liegt Lehrensteinsfeld auf Platz 996 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 9 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Lehrensteinsfeld liegt 155 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Heilbronn

Von den 46 Gemeinden im Kreis Heilbronn hat Lehrensteinsfeld den 45.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 291 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 395 % auf 168 % gesunken (-227 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 395 %).

Rechenbeispiel für Lehrensteinsfeld

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Lehrensteinsfeld 168 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 155 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 100,80 € im Jahr bzw. 25,20 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 168 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 168 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Lehrensteinsfeld.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Lehrensteinsfeld

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 395 % 395 % –
2023 (vor der Reform) 395 % 395 % 0 %
2024 (vor der Reform) 395 % 395 % 0 %
2025 550 % 168 % -227 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Heilbronn

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Heilbronn

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
32 Ellhofen 3.962 226 % 2025
33 Ittlingen 2.613 225 % 2025
34 Eberstadt 3.212 222 % 2025
35 Wüstenrot 6.674 220 % 2025
36 Beilstein 6.326 218 % 2025
37 Erlenbach 5.179 215 % 2025
38 Weinsberg 13.406 214 % 2025
39 Ilsfeld 9.806 210 % 2025
40 Gemmingen 5.582 200 % 2025
41 Untergruppenbach 8.798 185 % 2025
42 Neckarwestheim 3.979 175 % 2025
43 Obersulm 13.741 172 % 2025
44 Flein 7.422 170 % 2025
45 Lehrensteinsfeld 2.691 168 % 2025
46 Talheim 5.095 159 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (46 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Lehrensteinsfeld

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Lehrensteinsfeld?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Lehrensteinsfeld bei 168 %, für die Grundsteuer A bei 550 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Lehrensteinsfeld hoch?

Mit 168 % liegt Lehrensteinsfeld auf Platz 996 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 9 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Lehrensteinsfeld den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 395 % auf 168 % gesunken (-227 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 395 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Lehrensteinsfeld?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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