Königsbach-Stein

BW
Baden-Württemberg Enzkreis PLZ 75203 10.133 Einwohner
Grundsteuer A 330 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 180 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -150 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08236076

Grundsteuer für Königsbach-Stein berechnen
Auf einen Blick

So steht Königsbach-Stein im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 180 % liegt Königsbach-Stein auf Platz 953 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 12 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Königsbach-Stein liegt 143 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Enzkreis

Von den 28 Gemeinden im Kreis Enzkreis hat Königsbach-Stein den 13.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 181 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 330 % auf 180 % gesunken (-150 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 330 %).

Rechenbeispiel für Königsbach-Stein

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Königsbach-Stein 180 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 143 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 108,00 € im Jahr bzw. 27,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 180 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 180 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Königsbach-Stein.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Königsbach-Stein

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 330 % –
2023 (vor der Reform) 320 % 330 % 0 %
2024 (vor der Reform) 320 % 330 % 0 %
2025 330 % 180 % -150 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Enzkreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Enzkreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
7 Neuenbürg 8.012 200 % 2025
8 Knittlingen 8.138 190 % 2025
9 Ötisheim 4.681 190 % 2025
10 Remchingen 11.757 188 % 2025
11 Neuhausen 5.147 185 % 2025
12 Wimsheim 2.862 185 % 2025
13 Birkenfeld 10.134 180 % 2025
14 Königsbach-Stein 10.133 180 % 2025
15 Keltern 8.687 168 % 2025
16 Mönsheim 2.875 165 % 2025
17 Ölbronn-Dürrn 3.530 165 % 2025
18 Maulbronn 6.371 160 % 2025
19 Kieselbronn 2.904 157 % 2025
20 Illingen 7.639 155 % 2025
21 Friolzheim 4.023 150 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (28 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Königsbach-Stein

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Königsbach-Stein?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Königsbach-Stein bei 180 %, für die Grundsteuer A bei 330 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Königsbach-Stein hoch?

Mit 180 % liegt Königsbach-Stein auf Platz 953 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 12 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Königsbach-Stein den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 330 % auf 180 % gesunken (-150 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 330 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Königsbach-Stein?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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