Eriskirch

BW
Baden-Württemberg PLZ 88097 4.834 Einwohner
Grundsteuer A 360 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 220 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -140 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08435013

Grundsteuer für Eriskirch berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 220 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 220 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Eriskirch.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Eriskirch

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 360 % 360 %
2023 (vor der Reform) 360 % 360 % 0 %
2024 (vor der Reform) 360 % 360 % 0 %
2025 360 % 220 % -140 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Baden-Württemberg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Seelbach 4.845 340 % 2025
Oppenau 4.823 580 % 2025
Emmingen-Liptingen 4.845 335 % 2025
Aglasterhausen 4.847 380 % 2025
Stetten am kalten Markt 4.853 626 % 2025
Tengen 4.810 350 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Eriskirch

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Eriskirch?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Eriskirch bei 220 %, für die Grundsteuer A bei 360 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Eriskirch?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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