Elchesheim-Illingen

BW
Baden-Württemberg Rastatt PLZ 76477 3.252 Einwohner
Grundsteuer A 270 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 150 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -180 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08216012

Grundsteuer für Elchesheim-Illingen berechnen
Auf einen Blick

So steht Elchesheim-Illingen im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 150 % liegt Elchesheim-Illingen auf Platz 1038 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 5 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Elchesheim-Illingen liegt 173 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Rastatt

Von den 23 Gemeinden im Kreis Rastatt hat Elchesheim-Illingen den 23.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 297 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 330 % auf 150 % gesunken (-180 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 330 %).

Rechenbeispiel für Elchesheim-Illingen

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Elchesheim-Illingen 150 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 173 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 90,00 € im Jahr bzw. 22,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 150 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 150 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Elchesheim-Illingen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Elchesheim-Illingen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 330 % 330 % –
2023 (vor der Reform) 330 % 330 % 0 %
2024 (vor der Reform) 330 % 330 % 0 %
2025 270 % 150 % -180 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Rastatt

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Rastatt

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
9 Kuppenheim 8.161 300 % 2025
10 Lichtenau 4.969 300 % 2025
11 Rheinmünster 6.433 280 % 2025
12 Hügelsheim 4.950 265 % 2025
13 Ottersweier 6.351 260 % 2025
14 Iffezheim 5.186 250 % 2025
15 Sinzheim 11.547 250 % 2025
16 Muggensturm 6.103 220 % 2025
17 Ötigheim 5.004 210 % 2025
18 Durmersheim 11.747 190 % 2025
19 Bietigheim 6.473 185 % 2025
20 Bischweier 3.046 180 % 2025
21 Steinmauern 3.198 170 % 2025
22 Au am Rhein 3.389 160 % 2025
23 Elchesheim-Illingen 3.252 150 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (23 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Elchesheim-Illingen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Elchesheim-Illingen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Elchesheim-Illingen bei 150 %, für die Grundsteuer A bei 270 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Elchesheim-Illingen hoch?

Mit 150 % liegt Elchesheim-Illingen auf Platz 1038 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 5 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Elchesheim-Illingen den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 330 % auf 150 % gesunken (-180 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 330 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Elchesheim-Illingen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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