Backnang

BW
Baden-Württemberg Rems-Murr-Kreis PLZ 71522 38.615 Einwohner
Grundsteuer A 330 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 330 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -75 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08119008

Grundsteuer für Backnang berechnen
Auf einen Blick

So steht Backnang im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 330 % liegt Backnang auf Platz 428 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 60 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Backnang liegt 7 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Rems-Murr-Kreis

Von den 31 Gemeinden im Kreis Rems-Murr-Kreis hat Backnang den 4.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 252 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 405 % auf 330 % gesunken (-75 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 405 %).

Rechenbeispiel für Backnang

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Backnang 330 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 7 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 198,00 € im Jahr bzw. 49,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 330 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 330 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Backnang.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Backnang

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 405 % 405 % –
2023 (vor der Reform) 405 % 405 % 0 %
2024 (vor der Reform) 405 % 405 % 0 %
2025 330 % 330 % -75 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Rems-Murr-Kreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Rems-Murr-Kreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Sulzbach an der Murr 5.355 390 % 2025
2 Spiegelberg 2.126 370 % 2025
3 Murrhardt 14.490 348 % 2025
4 Backnang 38.615 330 % 2025
5 Auenwald 6.806 320 % 2025
6 Großerlach 2.764 285 % 2025
7 Weinstadt 26.926 285 % 2025
8 Aspach 8.228 280 % 2025
9 Alfdorf 7.237 270 % 2025
10 Schwaikheim 9.934 270 % 2025
11 Winnenden 29.844 265 % 2025
12 Fellbach 46.659 255 % 2025
13 Althütte 4.156 250 % 2025
14 Burgstetten 3.668 250 % 2025
15 Schorndorf 41.469 245 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (31 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Backnang

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Backnang?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Backnang bei 330 %, für die Grundsteuer A bei 330 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Backnang hoch?

Mit 330 % liegt Backnang auf Platz 428 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 60 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Backnang den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 405 % auf 330 % gesunken (-75 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 405 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Backnang?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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