Assamstadt

BW
Baden-Württemberg Main-Tauber-Kreis PLZ 97959 2.284 Einwohner
Grundsteuer A 530 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 760 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +420 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08128006

Grundsteuer für Assamstadt berechnen
Auf einen Blick

So steht Assamstadt im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 760 % liegt Assamstadt auf Platz 14 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 99 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Assamstadt liegt 437 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Main-Tauber-Kreis

Von den 18 Gemeinden im Kreis Main-Tauber-Kreis hat Assamstadt den 8.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 770 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 340 % auf 760 % gestiegen (+420 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 340 %).

Rechenbeispiel für Assamstadt

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Assamstadt 760 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 437 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 456,00 € im Jahr bzw. 114,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 760 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 760 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Assamstadt.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Assamstadt

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 370 % 340 % –
2023 (vor der Reform) 370 % 340 % 0 %
2024 (vor der Reform) 370 % 340 % 0 %
2025 530 % 760 % +420 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Main-Tauber-Kreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Main-Tauber-Kreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Creglingen 4.417 1350 % 2025
2 Niederstetten 4.874 1300 % 2025
3 Königheim 3.005 870 % 2025
4 Werbach 3.190 835 % 2025
5 Weikersheim 7.860 830 % 2025
6 Wittighausen 1.756 810 % 2025
7 Külsheim 5.309 802 % 2025
8 Assamstadt 2.284 760 % 2025
9 Tauberbischofsheim 13.341 760 % 2025
10 Bad Mergentheim 24.084 750 % 2025
11 Lauda-Königshofen 14.150 750 % 2025
12 Grünsfeld 3.647 690 % 2025
13 Igersheim 5.479 680 % 2025
14 Wertheim 22.808 645 % 2025
15 Ahorn 2.217 580 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (18 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Assamstadt

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Assamstadt?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Assamstadt bei 760 %, für die Grundsteuer A bei 530 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Assamstadt hoch?

Mit 760 % liegt Assamstadt auf Platz 14 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 99 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Assamstadt den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 340 % auf 760 % gestiegen (+420 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 340 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Assamstadt?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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