Altheim

BW
Baden-Württemberg Alb-Donau-Kreis PLZ 89605 572 Einwohner
Grundsteuer A 689 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 197 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -153 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08425004

Grundsteuer für Altheim berechnen
Auf einen Blick

So steht Altheim im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 197 % liegt Altheim auf Platz 905 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 18 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Altheim liegt 126 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Alb-Donau-Kreis

Von den 55 Gemeinden im Kreis Alb-Donau-Kreis hat Altheim den 54.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 283 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 300 % auf 197 % gesunken (-103 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 350 %).

Rechenbeispiel für Altheim

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Altheim 197 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 126 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 118,20 € im Jahr bzw. 29,55 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 197 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 197 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Altheim.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Altheim

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 300 % –
2023 (vor der Reform) 320 % 300 % 0 %
2024 (vor der Reform) 370 % 350 % +50 %
2025 689 % 197 % -153 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Alb-Donau-Kreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Alb-Donau-Kreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
41 Nerenstetten 377 250 % 2025
42 Beimerstetten 2.409 245 % 2025
43 Merklingen 2.153 240 % 2025
44 Rechtenstein 287 240 % 2025
45 Balzheim 2.133 236 % 2025
46 Setzingen 748 230 % 2025
47 Hausen am Bussen 277 226 % 2025
48 Griesingen 1.043 223 % 2025
49 Öpfingen 2.291 223 % 2025
50 Oberdischingen 2.344 220 % 2025
51 Heroldstatt 2.903 215 % 2025
52 Börslingen 169 210 % 2025
53 Allmendingen 4.899 206 % 2025
54 Altheim 572 197 % 2025
55 Emeringen 180 171 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (55 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Altheim

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Altheim?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Altheim bei 197 %, für die Grundsteuer A bei 689 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Altheim hoch?

Mit 197 % liegt Altheim auf Platz 905 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 18 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Altheim den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 300 % auf 197 % gesunken (-103 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 350 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Altheim?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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