Adelsheim

BW
Baden-Württemberg PLZ 74740 5.257 Einwohner
Grundsteuer A 450 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 670 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +270 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08225001

Grundsteuer für Adelsheim berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 670 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 670 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Adelsheim.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Adelsheim

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 340 % 380 %
2023 (vor der Reform) 340 % 380 % 0 %
2024 (vor der Reform) 360 % 400 % +20 %
2025 450 % 670 % +270 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Baden-Württemberg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Mahlberg 5.253 250 % 2025
Ühlingen-Birkendorf 5.262 410 % 2025
Angelbachtal 5.277 148 % 2025
Meckesheim 5.278 222 % 2025
Erdmannhausen 5.234 140 % 2025
Warthausen 5.282 280 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Adelsheim

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Adelsheim?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Adelsheim bei 670 %, für die Grundsteuer A bei 450 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Adelsheim?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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