Volkmannsdorf

TH
Thüringen PLZ 07924 240 Einwohner
Grundsteuer A 300 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 300 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Thüringen: Bundesmodell (modifiziert)

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 16075119

Grundsteuer für Volkmannsdorf berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 300 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell (modifiziert) — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 300 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Volkmannsdorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Volkmannsdorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 300 %
2023 (vor der Reform) 300 % 300 % 0 %
2024 (vor der Reform) 300 % 300 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Thüringen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Bornhagen 238 400 % 2024
Schachtebich 237 380 % 2024
Obertrebra 237 389 % 2024
Volkerode 236 400 % 2024
St.Bernhard 234 461 % 2025
Oberbodnitz 234 389 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Volkmannsdorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Volkmannsdorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Volkmannsdorf bei 300 %, für die Grundsteuer A bei 300 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Volkmannsdorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Thüringen gilt das Bundesmodell (modifiziert). Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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