Saalburg-Ebersdorf

TH
Thüringen Saale-Orla-Kreis PLZ 07929 3.199 Einwohner
Grundsteuer A 271 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 430 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +41 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Thüringen: Bundesmodell (modifiziert)

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 16075135

Grundsteuer für Saalburg-Ebersdorf berechnen
Auf einen Blick

So steht Saalburg-Ebersdorf im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 430 % liegt Saalburg-Ebersdorf auf Platz 154 von 605 Gemeinden in Thüringen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 73 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Thüringen liegt bei 417 %, Saalburg-Ebersdorf liegt 13 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Saale-Orla-Kreis

Von den 59 Gemeinden im Kreis Saale-Orla-Kreis hat Saalburg-Ebersdorf den 5.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 399 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 389 % auf 430 % gestiegen (+41 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 389 %).

Rechenbeispiel für Saalburg-Ebersdorf

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Saalburg-Ebersdorf 430 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 417 €, also 13 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 258,00 € im Jahr bzw. 64,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 430 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell (modifiziert) — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 430 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Saalburg-Ebersdorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Saalburg-Ebersdorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 271 % 389 % –
2023 (vor der Reform) 271 % 389 % 0 %
2024 (vor der Reform) 271 % 389 % 0 %
2025 – 430 % +41 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Saale-Orla-Kreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Saale-Orla-Kreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Triptis 3.582 600 % 2025
2 Wurzbach 2.814 471 % 2025
3 Bad Lobenstein 5.412 455 % 2025
4 Miesitz 262 440 % 2025
5 Saalburg-Ebersdorf 3.199 430 % 2025
6 Gefell 2.278 425 % 2025
7 Geroda 215 422 % 2024
8 Schleiz 8.336 420 % 2025
9 Tanna 3.261 420 % 2025
10 Pößneck 11.869 410 % 2024
11 Döbritz 186 405 % 2024
12 Solkwitz 56 405 % 2024
13 Hirschberg 2.047 404 % 2024
14 Tegau 383 402 % 2024
15 Dreitzsch 388 400 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (59 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Saalburg-Ebersdorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Saalburg-Ebersdorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Saalburg-Ebersdorf bei 430 %, für die Grundsteuer A bei 271 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Saalburg-Ebersdorf hoch?

Mit 430 % liegt Saalburg-Ebersdorf auf Platz 154 von 605 Gemeinden in Thüringen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 73 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Saalburg-Ebersdorf den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 389 % auf 430 % gestiegen (+41 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 389 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Saalburg-Ebersdorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Thüringen gilt das Bundesmodell (modifiziert). Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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