Münchenbernsdorf

TH
Thüringen PLZ 07589 2.842 Einwohner
Grundsteuer A 455 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 535 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +133 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Thüringen: Bundesmodell (modifiziert)

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 16076049

Grundsteuer für Münchenbernsdorf berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 535 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell (modifiziert) — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 535 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Münchenbernsdorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Münchenbernsdorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 402 %
2023 (vor der Reform) 300 % 402 % 0 %
2024 (vor der Reform) 300 % 402 % 0 %
2025 455 % 535 % +133 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Thüringen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Sollstedt 2.858 390 % 2024
Tonna 2.817 389 % 2024
Wurzbach 2.879 471 % 2025
Herbsleben 2.802 389 % 2024
Auengrund 2.799 404 % 2024
Rositz 2.715 540 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Münchenbernsdorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Münchenbernsdorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Münchenbernsdorf bei 535 %, für die Grundsteuer A bei 455 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Münchenbernsdorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Thüringen gilt das Bundesmodell (modifiziert). Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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