Leinefelde-Worbis

TH
Thüringen Eichsfeld PLZ 37327 19.812 Einwohner
Grundsteuer A 450 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 495 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +100 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Thüringen: Bundesmodell (modifiziert)

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 16061115

Grundsteuer für Leinefelde-Worbis berechnen
Auf einen Blick

So steht Leinefelde-Worbis im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 495 % liegt Leinefelde-Worbis auf Platz 52 von 605 Gemeinden in Thüringen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 91 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Thüringen liegt bei 417 %, Leinefelde-Worbis liegt 78 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Eichsfeld

Von den 56 Gemeinden im Kreis Eichsfeld hat Leinefelde-Worbis den 2.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 406 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 395 % auf 495 % gestiegen (+100 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 395 %).

Rechenbeispiel für Leinefelde-Worbis

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Leinefelde-Worbis 495 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 417 €, also 78 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 297,00 € im Jahr bzw. 74,25 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 495 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell (modifiziert) — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 495 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Leinefelde-Worbis.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Leinefelde-Worbis

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 395 % –
2023 (vor der Reform) 320 % 395 % 0 %
2024 (vor der Reform) 320 % 395 % 0 %
2025 450 % 495 % +100 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Eichsfeld

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Eichsfeld

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Rustenfelde 514 500 % 2024
2 Leinefelde-Worbis 19.812 495 % 2025
3 Am Ohmberg 3.513 482 % 2025
4 Gernrode 1.426 480 % 2025
5 Haynrode 684 480 % 2025
6 Effelder 1.180 475 % 2025
7 Niederorschel 5.342 465 % 2025
8 Breitenworbis 3.103 450 % 2025
9 Heuthen 694 450 % 2024
10 Kirchworbis 1.274 450 % 2025
11 Brehme 1.062 440 % 2025
12 Sonnenstein 4.155 435 % 2025
13 Uder 6.066 430 % 2025
14 Heilbad Heiligenstadt 18.072 415 % 2025
15 Wiesenfeld 228 410 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (56 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Leinefelde-Worbis

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Leinefelde-Worbis?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Leinefelde-Worbis bei 495 %, für die Grundsteuer A bei 450 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Leinefelde-Worbis hoch?

Mit 495 % liegt Leinefelde-Worbis auf Platz 52 von 605 Gemeinden in Thüringen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 91 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Leinefelde-Worbis den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 395 % auf 495 % gestiegen (+100 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 395 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Leinefelde-Worbis?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Thüringen gilt das Bundesmodell (modifiziert). Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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