Langenleuba-Niederhain

TH
Thüringen Altenburger Land PLZ 04618 1.645 Einwohner
Grundsteuer A 390 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 440 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +51 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Thüringen: Bundesmodell (modifiziert)

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 16077023

Grundsteuer für Langenleuba-Niederhain berechnen
Auf einen Blick

So steht Langenleuba-Niederhain im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 440 % liegt Langenleuba-Niederhain auf Platz 130 von 605 Gemeinden in Thüringen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 76 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Thüringen liegt bei 417 %, Langenleuba-Niederhain liegt 23 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Altenburger Land

Von den 30 Gemeinden im Kreis Altenburger Land hat Langenleuba-Niederhain den 23.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 490 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 389 % auf 440 % gestiegen (+51 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 389 %).

Rechenbeispiel für Langenleuba-Niederhain

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Langenleuba-Niederhain 440 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 417 €, also 23 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 264,00 € im Jahr bzw. 66,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 440 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell (modifiziert) — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 440 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Langenleuba-Niederhain.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Langenleuba-Niederhain

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 271 % 389 % –
2023 (vor der Reform) 271 % 389 % 0 %
2024 (vor der Reform) 271 % 389 % 0 %
2025 390 % 440 % +51 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Altenburger Land

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Altenburger Land

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
16 Lödla 711 480 % 2025
17 Vollmershain 302 480 % 2025
18 Kriebitzsch 965 465 % 2025
19 Mehna 268 450 % 2025
20 Windischleuba 1.794 450 % 2025
21 Heukewalde 189 446 % 2025
22 Altenburg 30.867 445 % 2024
23 Langenleuba-Niederhain 1.645 440 % 2025
24 Göhren 433 435 % 2025
25 Starkenberg 1.671 430 % 2025
26 Monstab 374 420 % 2025
27 Jonaswalde 309 410 % 2025
28 Posterstein 442 405 % 2024
29 Treben 1.087 400 % 2025
30 Göllnitz 294 390 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (30 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Langenleuba-Niederhain

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Langenleuba-Niederhain?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Langenleuba-Niederhain bei 440 %, für die Grundsteuer A bei 390 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Langenleuba-Niederhain hoch?

Mit 440 % liegt Langenleuba-Niederhain auf Platz 130 von 605 Gemeinden in Thüringen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 76 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Langenleuba-Niederhain den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 389 % auf 440 % gestiegen (+51 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 389 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Langenleuba-Niederhain?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Thüringen gilt das Bundesmodell (modifiziert). Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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