Monstab

TH
Thüringen PLZ 04617 375 Einwohner
Grundsteuer A 301 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 420 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +15 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Thüringen: Bundesmodell (modifiziert)

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 16077034

Grundsteuer für Monstab berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 420 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell (modifiziert) — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 420 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Monstab.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Monstab

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 250 % 400 %
2023 (vor der Reform) 301 % 405 % +5 %
2024 (vor der Reform) 301 % 405 % 0 %
2025 420 % +15 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Thüringen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Urleben 375 400 % 2024
Weira 374 389 % 2024
Großpürschütz 376 450 % 2024
Lengfeld 378 425 % 2025
Pferdingsleben 372 389 % 2024
Lemnitz 379 350 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Monstab

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Monstab?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Monstab bei 420 %, für die Grundsteuer A bei 301 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Monstab?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Thüringen gilt das Bundesmodell (modifiziert). Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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