Großlohra

TH
Thüringen PLZ 99759 820 Einwohner
Grundsteuer A 275 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 420 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +30 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Thüringen: Bundesmodell (modifiziert)

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 16062009

Grundsteuer für Großlohra berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 420 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell (modifiziert) — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 420 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Großlohra.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Großlohra

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 275 % 390 %
2023 (vor der Reform) 275 % 390 % 0 %
2024 (vor der Reform) 275 % 390 % 0 %
2025 420 % +30 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Thüringen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Gierstädt 816 380 % 2024
Frauenprießnitz 811 389 % 2024
Ballhausen 830 390 % 2024
Sprötau 809 389 % 2024
Oettersdorf 803 389 % 2025
Haselbach 798 500 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Großlohra

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Großlohra?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Großlohra bei 420 %, für die Grundsteuer A bei 275 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Großlohra?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Thüringen gilt das Bundesmodell (modifiziert). Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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