Friedrichroda

TH
Thüringen Gotha PLZ 99894 7.271 Einwohner
Grundsteuer A 400 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 530 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +60 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Thüringen: Bundesmodell (modifiziert)

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 16067019

Grundsteuer für Friedrichroda berechnen
Auf einen Blick

So steht Friedrichroda im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 530 % liegt Friedrichroda auf Platz 24 von 605 Gemeinden in Thüringen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 96 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Thüringen liegt bei 417 %, Friedrichroda liegt 113 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Gotha

Von den 29 Gemeinden im Kreis Gotha hat Friedrichroda den 2.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 416 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 470 % auf 530 % gestiegen (+60 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 470 %).

Rechenbeispiel für Friedrichroda

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Friedrichroda 530 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 417 €, also 113 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 318,00 € im Jahr bzw. 79,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 530 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell (modifiziert) — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 530 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Friedrichroda.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Friedrichroda

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 470 % –
2023 (vor der Reform) 300 % 470 % 0 %
2024 (vor der Reform) 300 % 470 % 0 %
2025 400 % 530 % +60 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Gotha

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Gotha

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Gotha 45.904 540 % 2025
2 Friedrichroda 7.271 530 % 2025
3 Waltershausen 12.800 500 % 2025
4 Nesse-Apfelstädt 5.998 493 % 2025
5 Bad Tabarz 3.866 470 % 2024
6 Tambach-Dietharz/Thür. Wald 4.353 465 % 2025
7 Ohrdruf 9.903 435 % 2024
8 Sonneborn 1.230 404 % 2024
9 Emleben 669 400 % 2024
10 Georgenthal 7.745 400 % 2024
11 Hörsel 4.552 400 % 2024
12 Luisenthal 1.098 400 % 2024
13 Nessetal 7.891 397 % 2024
14 Friemar 989 390 % 2024
15 Zimmernsupra 339 390 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (29 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Friedrichroda

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Friedrichroda?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Friedrichroda bei 530 %, für die Grundsteuer A bei 400 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Friedrichroda hoch?

Mit 530 % liegt Friedrichroda auf Platz 24 von 605 Gemeinden in Thüringen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 96 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Friedrichroda den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 470 % auf 530 % gestiegen (+60 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 470 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Friedrichroda?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Thüringen gilt das Bundesmodell (modifiziert). Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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