Zarpen

SH
Schleswig-Holstein PLZ 23619 1.465 Einwohner
Grundsteuer A 465 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 394 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +24 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01062087

Grundsteuer für Zarpen berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 394 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 394 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Zarpen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Zarpen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 339 % 354 %
2023 (vor der Reform) 339 % 368 % +14 %
2024 (vor der Reform) 339 % 370 % +2 %
2025 465 % 394 % +24 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Schleswig-Holstein

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Panker 1.466 453 % 2025
Waabs 1.469 366 % 2025
Grönwohld 1.473 429 % 2025
Sterup 1.455 515 % 2025
Hetlingen 1.450 545 % 2025
Wenningstedt-Braderup (Sylt) 1.444 109 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Zarpen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Zarpen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Zarpen bei 394 %, für die Grundsteuer A bei 465 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Zarpen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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