Wiedenborstel

SH
Schleswig-Holstein PLZ 24613 10 Einwohner
Grundsteuer A 238 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 437 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +67 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01061111

Grundsteuer für Wiedenborstel berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 437 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 437 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Wiedenborstel.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Wiedenborstel

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 350 % 370 %
2023 (vor der Reform) 350 % 370 % 0 %
2024 (vor der Reform) 350 % 370 % 0 %
2025 238 % 437 % +67 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Schleswig-Holstein

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Gröde 7 197 % 2025
Süderhöft 15 566 % 2025
Grothusenkoog 26 388 % 2025
Büttel 27 300 % 2025
Wallen 30 370 % 2025
Kollmoor 34 400 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Wiedenborstel

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Wiedenborstel?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Wiedenborstel bei 437 %, für die Grundsteuer A bei 238 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Wiedenborstel?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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