Steinfeld

SH
Schleswig-Holstein Schleswig-Flensburg PLZ 24888 810 Einwohner
Grundsteuer A 439 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 419 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) 0 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2026  |  Quelle: Statistikamt Nord, Realsteuerhebesätze 2026  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01059080

Grundsteuer für Steinfeld berechnen
Auf einen Blick

So steht Steinfeld im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 419 % liegt Steinfeld auf Platz 571 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 48 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Schleswig-Holstein liegt bei 421 %, Steinfeld liegt 2 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Schleswig-Flensburg

Von den 123 Gemeinden im Kreis Schleswig-Flensburg hat Steinfeld den 90.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 475 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 340 % auf 419 % gestiegen (+79 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 340 %).

Rechenbeispiel für Steinfeld

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Steinfeld 419 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 421 €, also 2 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 251,40 € im Jahr bzw. 62,85 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 419 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 419 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Steinfeld.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Steinfeld

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 340 % 340 % –
2023 (vor der Reform) 340 % 340 % 0 %
2024 (vor der Reform) 340 % 340 % 0 %
2025 439 % 419 % +79 %
2026 439 % 419 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Schleswig-Flensburg

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Schleswig-Flensburg

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
83 Ausacker 494 434 % 2026
84 Brodersby-Goltoft 685 425 % 2026
85 Schnarup-Thumby 524 422 % 2026
86 Niesgrau 534 421 % 2026
87 Struxdorf 663 421 % 2026
88 Gelting 2.316 420 % 2026
89 Osterby 313 420 % 2026
90 Steinfeld 810 419 % 2026
91 Uelsby 401 418 % 2026
92 Jagel 977 415 % 2026
93 Süderfahrenstedt 472 415 % 2026
94 Stolk 871 406 % 2026
95 Arnis 258 400 % 2026
96 Grödersby 215 400 % 2026
97 Kappeln 8.996 400 % 2026

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (123 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Steinfeld

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Steinfeld?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Steinfeld bei 419 %, für die Grundsteuer A bei 439 % (Stand 2026).

Ist der Hebesatz in Steinfeld hoch?

Mit 419 % liegt Steinfeld auf Platz 571 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 48 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Steinfeld den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 340 % auf 419 % gestiegen (+79 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 340 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Steinfeld?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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