Steinfeld

SH
Schleswig-Holstein PLZ 24888 812 Einwohner
Grundsteuer A 439 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 419 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +79 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01059080

Grundsteuer für Steinfeld berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 419 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 419 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Steinfeld.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Steinfeld

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 340 % 340 %
2023 (vor der Reform) 340 % 340 % 0 %
2024 (vor der Reform) 340 % 340 % 0 %
2025 439 % 419 % +79 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Schleswig-Holstein

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Glasau 813 325 % 2025
Nortorf 810 200 % 2025
Sankt Margarethen 814 563 % 2025
Selk 808 483 % 2025
Groß Nordende 816 380 % 2025
Kirchbarkau 807 480 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Steinfeld

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Steinfeld?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Steinfeld bei 419 %, für die Grundsteuer A bei 439 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Steinfeld?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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