Steinberg

SH
Schleswig-Holstein PLZ 24972 834 Einwohner
Grundsteuer A 350 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 370 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01059164

Grundsteuer für Steinberg berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 370 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 370 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Steinberg.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Steinberg

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 350 % 370 %
2023 (vor der Reform) 350 % 370 % 0 %
2024 (vor der Reform) 350 % 370 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Schleswig-Holstein

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Beidenfleth 833 500 % 2025
Hörnum (Sylt) 839 146 % 2025
Alt-Mölln 840 557 % 2025
Kronprinzenkoog 841 441 % 2025
Simonsberg 827 360 % 2025
Loose 842 396 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Steinberg

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Steinberg?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Steinberg bei 370 %, für die Grundsteuer A bei 350 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Steinberg?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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