Stapel

SH
Schleswig-Holstein PLZ 25879 1.964 Einwohner
Grundsteuer A 284 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 524 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +124 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01059188

Grundsteuer für Stapel berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 524 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 524 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Stapel.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Stapel

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 350 % 350 %
2023 (vor der Reform) 350 % 350 % 0 %
2024 (vor der Reform) 400 % 400 % +50 %
2025 284 % 524 % +124 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Schleswig-Holstein

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Schashagen 1.964 319 % 2025
Rantrum 1.975 560 % 2025
Schmalfeld 1.931 320 % 2024
Klein Rönnau 1.919 373 % 2025
Groß Kummerfeld 1.918 387 % 2025
Fleckeby 2.010 436 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Stapel

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Stapel?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Stapel bei 524 %, für die Grundsteuer A bei 284 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Stapel?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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