Ostenfeld (Husum)

SH
Schleswig-Holstein PLZ 25872 1.569 Einwohner
Grundsteuer A 322 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 441 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +91 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01054099

Grundsteuer für Ostenfeld (Husum) berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 441 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 441 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Ostenfeld (Husum).

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Ostenfeld (Husum)

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 350 % 350 %
2023 (vor der Reform) 350 % 350 % 0 %
2024 (vor der Reform) 350 % 350 % 0 %
2025 322 % 441 % +91 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Schleswig-Holstein

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Barkelsby 1.570 349 % 2025
Sierksdorf 1.566 330 % 2025
Pronstorf 1.560 300 % 2025
Langwedel 1.582 390 % 2024
Achtrup 1.556 549 % 2025
Bredenbek 1.555 447 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Ostenfeld (Husum)

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Ostenfeld (Husum)?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Ostenfeld (Husum) bei 441 %, für die Grundsteuer A bei 322 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Ostenfeld (Husum)?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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