Möhnsen

SH
Schleswig-Holstein PLZ 21493 552 Einwohner
Grundsteuer A 320 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 367 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +37 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01053089

Grundsteuer für Möhnsen berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 367 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 367 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Möhnsen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Möhnsen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 330 % 330 %
2023 (vor der Reform) 330 % 330 % 0 %
2024 (vor der Reform) 330 % 330 % 0 %
2025 320 % 367 % +37 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Schleswig-Holstein

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Puls 552 504 % 2025
Krempermoor 551 640 % 2025
Haby 554 440 % 2025
Heilshoop 550 321 % 2025
Hamfelde 554 236 % 2025
Nehms 555 280 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Möhnsen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Möhnsen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Möhnsen bei 367 %, für die Grundsteuer A bei 320 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Möhnsen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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