Hummelfeld

SH
Schleswig-Holstein Rendsburg-Eckernförde PLZ 24357 266 Einwohner
Grundsteuer A 479 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 445 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) 0 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2026  |  Quelle: Statistikamt Nord, Realsteuerhebesätze 2026  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01058084

Grundsteuer für Hummelfeld berechnen
Auf einen Blick

So steht Hummelfeld im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 445 % liegt Hummelfeld auf Platz 448 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 59 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Schleswig-Holstein liegt bei 421 %, Hummelfeld liegt 24 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Rendsburg-Eckernförde

Von den 165 Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat Hummelfeld den 43.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 397 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 380 % auf 445 % gestiegen (+65 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 380 %).

Rechenbeispiel für Hummelfeld

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Hummelfeld 445 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 421 €, also 24 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 267,00 € im Jahr bzw. 66,75 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 445 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 445 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Hummelfeld.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Hummelfeld

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 360 % 380 % –
2023 (vor der Reform) 360 % 380 % 0 %
2024 (vor der Reform) 360 % 380 % 0 %
2025 479 % 445 % +65 %
2026 479 % 445 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Rendsburg-Eckernförde

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
36 Eisendorf 278 450 % 2026
37 Hütten 230 450 % 2026
38 Grevenkrug 211 449 % 2026
39 Lindau 1.402 449 % 2026
40 Böhnhusen 288 448 % 2026
41 Gettorf 7.451 448 % 2026
42 Bredenbek 1.540 447 % 2026
43 Hummelfeld 266 445 % 2026
44 Neudorf-Bornstein 1.106 445 % 2026
45 Rieseby 2.745 441 % 2026
46 Rumohr 795 441 % 2026
47 Haby 552 440 % 2026
48 Noer 834 440 % 2026
49 Rade b. Hohenwestedt 99 440 % 2026
50 Fleckeby 2.000 436 % 2026

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (165 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Hummelfeld

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Hummelfeld?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Hummelfeld bei 445 %, für die Grundsteuer A bei 479 % (Stand 2026).

Ist der Hebesatz in Hummelfeld hoch?

Mit 445 % liegt Hummelfeld auf Platz 448 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 59 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Hummelfeld den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 380 % auf 445 % gestiegen (+65 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 380 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Hummelfeld?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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