Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog

SH
Schleswig-Holstein PLZ 25924 166 Einwohner
Grundsteuer A 120 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 130 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01054034

Grundsteuer für Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 130 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 130 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 120 % 130 %
2023 (vor der Reform) 120 % 130 % 0 %
2024 (vor der Reform) 120 % 130 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Schleswig-Holstein

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Worth 166 425 % 2024
Ramhusen 166 348 % 2025
Bargstall 167 350 % 2025
Schürensöhlen 164 225 % 2024
Wittenbergen 168 496 % 2025
Königshügel 168 363 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog bei 130 %, für die Grundsteuer A bei 120 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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